Die von der Gemeinde Heiligenblut am Großglockner im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Heiligenblut am Großglockner auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und anderen Erledigungen seitens einer Behörde angebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Heiligenblut am Großglockner gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie in diesem amtssignierten PDF-Dokument:
Elektronische Signaturprüfung
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
Verifizierung bzw. sonsitige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Heiligenblut am Großglockner: